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Aktueller Stand der 5G-Frequenzversteigerung - Stand 12.02.2019

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant, in der zweiten Märzhälfte 2019 die ersten Lizenzen für die Bereitstellung eines 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland zu versteigern. In dieser ersten Auktionsrunde sollen die Lizenzen für die Frequenzen im 2 Gigahertz-Band (GHz) und 3,6 GHz-Band versteigert werden. Die Bundesnetzagentur hat am 26. November 2018 die Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion veröffentlicht und das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. In den Vergabebedingungen hat die BNetzA Auflagen für eine bessere Mobilfunkversorgung in der Stadt, in ländlichen Gebieten und entlang von Verkehrswegen (Straßen-, Schienen- und Wasserwege) festgelegt. Des Weiteren enthalten die Vergabebedingungen geplante Maßnahmen, um den nationalen Wettbewerb im Mobilfunk zu stärken, darunter fallen Auflagen hinsichtlich einer Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.

 

Im Zuge des Zulassungsverfahrens haben sich fristgerecht bis zum 25. Januar 2019 vier Mobilfunkunternehmen, die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefoníca (O2) und United Internet (1&1) bei der BNetzA für die Zulassung zur Auktion registriert. Kurz vor Weihnachten 2018 haben jedoch Telefoníca und Vodafone Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die von der BNetzA definierten Vergabebedingungen eingereicht. Anfang Januar 2019 folgte dann auch eine Klageeinreichung von Seiten der Deutsche Telekom gegen die Vergabebedingungen bei der 5G-Frequenzversteigerung. Die 3 großen Netzbetreiber, Deutsche Telekom, Vodafone und Telefoníca, beklagen hauptsächlich die nach ihrer Ansicht zu strengen Auflagen der BNetzA sowie Rechtsunsicherheit. Speziell das nationale Roaming, welches in der Politik viel diskutiert wird, und die Diensteanbieterregelung sehen die Unternehmen kritisch. Ein verpflichtendes nationales Roaming würde die Auktion stark flankieren, aus Sicht der Betreiber werden mit solch einer Verpflichtung die ersteigerten Frequenzen eventuell entwertet. Auch wird von den Betreibern die Reservierung von Frequenzblöcken für lokale oder regionale Anwendungen kritisiert.

 

Es haben neben den 3 großen Mobilfunkunternehmen auch noch 6 weitere Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht, darunter auch United Internet durch seine Tochterfirma 1&1. Aus Sicht der kleineren Unternehmen wie z.B. 1&1, NetCologne oder Wilhelm.tel gehen die Auflagen hinsichtlich der Dienstanbieterregelung und des nationalen Roamings wiederum nicht weit genug. Insgesamt erhoffen sich aber alle klagenden Unternehmen, dass in einem möglichen Gerichtsverfahren Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden kann.

 

Durch die Klageverfahren droht der geplante Zeitablauf der Bundesregierung für die Einführung von 5G in Deutschland erheblich in Verzug zu geraten. Insbesondere da vergangene Woche bekannt wurde, dass Telefoníca am 06. Februar 2019 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat. Dieser Eilantrag bezieht sich auf die bereits im Dezember eingereichte Klage gegen die Auktionsregeln und Vergabebedingungen der BNetzA. Telefoníca möchte mit seinem Eilantrag erreichen, dass die Versteigerung der 5G-Frequenzen erst nach einer gerichtlichen Entscheidung über die Klage aus dem Dezember erfolgen soll. Durch die Entscheidung von Telefoníca überlegt nun auch die Deutsche Telekom einen Eilantrag zu stellen. Von Seiten der Deutsche Telekom hieß es dazu, man prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten. Durch den Schritt von Telefoníca ist die BNetzA aber nun aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Köln erklärte am Mittwoch, 06.02.2019, dass die Versteigerung nicht stattfinden könne, wenn die Kammer der Klage nachkomme.

 

Somit ist aktuell nicht klar, ob die Frequenzversteigerung wie geplant in der zweiten Märzhälfte dieses Jahres stattfinden kann, oder ob der Zeitplan von Bundesregierung und Bundesnetzagentur für die Einführung von 5G in Deutschland deutlich in Verzug geraten wird.

 

Patrick Fuchs, tktVivax GmbH

Weitere Informationen unter www.tkt-vivax.de

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